Finanzierungsregeln Eigenheim

Finanzierungsregeln Eigenheim 408161

UBS, Das 1x1 des Finanzierens - Das wichtigste zur Eigenheimfinanzierung:

 

Finanzierungsregeln und Sparziel Eigenheim

 

Die eigenen vier Wände stellen eine grosse Investition dar - für viele Menschen die wichtigste in ihrem Leben. Damit die Erfüllung des Wohntraums möglich wird, müssen die Käufer oder die Bauherrschaft einen kleineren Teil der Finanzierung selbst tragen.

 

Eigen- und Fremdkapital

Der grössere Teil des Kaufpreises bzw. der Anlagekosten wird in der Regel über eine Hypothek abgedeckt. Grundsätzlich ist es möglich, bis zu 80 Prozent des Immobilienwerts eines Eigenheims mit Hypotheken zu finanzieren. Bis zu einer Obergrenze von 2/3 des Immobilienwerts ist dies die sogenannte erste Hypothek. Dieser Teil der Finanzierung muss nicht amortisiert, das heisst nicht zurückbezahlt werden. Der restliche Anteil wird über eine zweite Hypothek finanziert. Dieser Anteil der Finanzierung ist innerhalb von maximal 15 Jahren zu amortisieren.

 

Die restlichen 20 Prozent muss ein Käufer mit seinem Eigenkapital abdecken, wovon mindestens 10 Prozent des Immobilienwerts nicht aus einem Vorbezug oder einer Verpfändung der beruflichen Vorsorge bzw. der Pensionskasse stammen dürfen.
Bei mindestens 10 Prozent der Finanzierung muss es sich um sogenannte «harte» Eigenmittel handeln. Dazu zählen Kontoguthaben, Gelder aus der Säule 3a, Rückkaufswerte von Versicherungspolicen sowie der Erlös aus veräusserten Wertpapieren. Auch ein Erbvorbezug oder eine Schenkung sind als eigene Mittel anrechenbar, nicht aber verzinste oder rückzahlungspflichtige Darlehen.

 

Tragbarkeit sichern

Weil eine Immobilie eine langfristige Investition darstellt, muss die Hypothek finanziell auf lange Sicht tragbar sein. Diese Rechnung sieht wie folgt aus:

Der gesamte Finanzierungsbetrag wird in der Tragbarkeitsrechnung mit einem kalkulatorischen Zinssatz von jährlich 5 Prozent verzinst, um sicherzustellen, dass die Finanzierung auch in Zeiten hoher Zinsen auf einer soliden Basis steht.

Hinzu kommen die erwähnten Amortisationen und kalkulatorisch 1 Prozent des Immobilienwerts für Unterhalts- und Nebenkosten.

Wenn man in einer Tiefzinsphase mit aktuellen Zinssätzen rechnet, liegen die Liegenschaftskosten natürlich tiefer. Massgeblich für die Kreditvergabe ist hingegen die Tragbarkeitsrechnung bei einem Zins von 5 Prozent. Die kalkulierten Kosten dürfen nicht mehr als ein Drittel des Bruttoein­kommens ausmachen. Zum anrechenbaren Einkommen gehören auch der 13. Monatslohn oder andere nachhaltige Lohnbestandteile. Doppelverdiener können beide Einkommen addieren, sofern eine Solidarschuldnerschaft eingegangen wird, also eine gemeinschaftliche Haftung beider Partner.

 

Aufgrund Ihres Eigenkapitals und Ihres jährlichen Bruttoeinkommens lässt sich mit Hilfe des UBS Hypothekenrechners ermitteln, ob Sie sich Ihr Wunschobjekt schon jetzt leisten können.

 

Link zum: UBS Hypothekenrechner

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